Wer wir sind

Das Bundesfamilienministerium hat 2015 das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ins Leben gerufen, um das Engagement in der Kommune wie in der Zivilgesellschaft für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander in Deutschland zu stärken. Die Förderung durch das Ministerium endete im Jahr 2024.

In Würzburg arbeiten das Sozialreferat der Stadt Würzburg und das Würzburger Bündnis für Demokratie und Zivilcourage e.V. seit vielen Jahren erfolgreich zusammen.

Der Stadtrat Würzburg beschloss im Rahmen seiner Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 aufgrund der Bedeutung dieses Themenfeldes eine Weiterförderung demokratiefördernder Projekte aus der Zivilgesellschaft.

Unsere Ziele

Die Partnerschaft für Demokratie unterstützt engagierte Bürger:innen, Institutionen und Organisationen, Vereine und Verbände bei der Planung, Umsetzung und Finanzierung von Projekten, die sich aktiv gegen Extremismus und Diskriminierung, wie

  • Rechtsextremismus
  • Rassismus
  • Antisemitismus
  • Islam– und Muslimfeindlichkeit
  • Diskriminierung von Sinti:zze und Rom:nja
  • Queerfeindlichkeit
  • Islamismus und Dschihadismus
  • andere demokratiefeindliche Phänomene und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

und für eine diverse, demokratische, partnerschaftliche Gesellschaft sowie eine Stärkung demokratischer Teilhabe und Teilgabe, Förderung gesellschaftlicher Vielfalt und Prävention gegen jede Form von Extremismus einsetzen.

Art und Umfang der Förderung:
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel in Form einer Teilfinanzierung.
Maximalförderung pro Jahr: 3.000 €

Projektförderung und Voraussetzungen

PROJEKTFÖRDERUNG

Grundsätzlich kann jede:r einen Antrag auf Förderung durch die „Partnerschaft für Demokratie Würzburg“ stellen:
Personen, Gruppen, Initiativen sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Alle Empfänger:innen müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und entsprechend handeln.

Das zu fördernde Projekt muss:

√ im Projektzeitraum eines Kalenderjahres abgerechnet und in der Stadt Würzburg umgesetzt werden
√ den Richtlinien der „Partnerschaft für Demokratie Würzburg“ entsprechen

Leider nicht förderfähig sind unter anderem:

  • fortlaufende oder sich wiederholende Maßnahmen
  • Fahrten und Exkursionen
  • Gastgeschenke, alkoholische Getränke 

Sonstige Bestimmungen:

  • Auf Anfrage Veröffentlichungspflicht und Nutzungsrechte der Projektergebnisse.
  • Teilnahme an Qualitätssicherung und Evaluation sind verpflichtend.
  • Prinzipien: Gender Mainstreaming, Diversity, Inklusion.

Qualitätssicherung und Evaluierung:

Begleitende Erfolgskontrolle durch die Partnerschaft für Demokratie Würzburg.

Gültigkeit:
Die Richtlinie trat am 01.01.2025 in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 31.12.2027
Aktuell können nur Anträge für das Jahr 2025 bearbeitet werden.

Der Ablauf

1. Schritt: Antragsstellung
Um einen Antrag zu stellen, musst Du Dich am Portal https://partnerschaft-demokratie-wuerzburg.de/anmeldung-am-portal anmelden, oder neu registrieren.

Dort findest Du die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.

2. Schritt: Prüfung
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft die Partnerschaft für Demokratie die Anträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit und hält ggf. Rücksprache mit den Antragsteller:innen, sollten z.B. Änderungen sinnvoll sein.

3. Schritt: Entscheidung
Förderfähige Anträge werden dem Projektausschuss (ein Gremium mit verschiedenen Vertreter:innen aus kommunalen Institutionen und der Zivilgesellschaft) zur Entscheidung vorgelegt. Antragsteller:innen erhalten dann eine Rückmeldung bzw. einen Förderbescheid.

4. Schritt: Nachweis
Nach Beendigung des Projektes legt der/die Akteur:in einen Verwendungsnachweis vor. Die Unterlagen stehen zum Download auf der Homepage (ggf. Vorlage von Sachberichten, Finanzberichten und Belegen) zur Verfügung.

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